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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - 5 A 149/88   

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https://dejure.org/1990,14446
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - 5 A 149/88 (https://dejure.org/1990,14446)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.09.1990 - 5 A 149/88 (https://dejure.org/1990,14446)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. September 1990 - 5 A 149/88 (https://dejure.org/1990,14446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Überzeitarbeit; Minderzeitarbeit; Bundesgrenzschutz; Besoldung; Beamtenverhältnis; Polizeiobermeister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überzeitarbeit; Minderzeitarbeit; Bundesgrenzschutz; Besoldung; Beamtenverhältnis; Polizeiobermeister

  • Wolters Kluwer

    Überzeitarbeit; Minderzeitarbeit; Bundesgrenzschutz; Besoldung; Beamtenverhältnis; Polizeiobermeister

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82

    Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - 5 A 149/88
    Den hiergegen eingelegten Widerspruch des Klägers wies das Grenzschutzkommando ... durch Bescheid vom 20. Mai 1988 - zugestellt am 31. Mai 1988 - zurück und bezog sich zur Begründung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. September 1985 - 7 AZR 531/82 -, nach dem der in § 17 Abs. 5 BAT vorgesehene Überstundenausgleich durch bezahlte Arbeitsbefreiung grundsätzlich auch während einer kranhheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit möglich ist, und auf den Erlaß des Bundesministers des Innern vom 1. Juni 1987 - P II 1 - 630 215/1 -, wonach die Grundsätze des Urteils des Bundesarbeitsgerichts analog auch bei Dienstunfähigkeit während des Ausgleichs bei Überzeitarbeit i.S. des § 3 Abs. 1 AZV gelten.

    Mit seiner am 29. Juni 1988 erhobenen Klage hat der Kläger geltend gemacht: Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 531/82 - zu § 17 Abs. 5 BAT sei auf das Beamtenrecht nicht übertragbar.

    Insoweit schließt sich auch der erkennende Senat der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 531/82 -, BAGE 49, 273 = RiA 1986, 157 zu § 17 Abs. 5 BAT an.

  • BAG, 31.05.1989 - 5 AZR 344/88

    Arbeitszeit: Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Kein Anspruch bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - 5 A 149/88
    Ähnlich wie z.B. eine Erkrankung während eines arbeitsfreien Wochenendes zu Lasten des Beamten geht, ist es gerechtfertigt, bei Erkrankung während des gewährten Freizeitausgleichs diesen gleichwohl als verbraucht anzusehen (so Plog-Wiedow-Beck-Lemhöfer, Komm. z. BBG, § 72 RdNr. 25 unter Hinweis auf die Urt. d. Bundesarbeitsgerichts v. 4.9. 1985 und v. 31.5. 1989 - 5 AZR 344/88 -, ZTR 1990, 77).
  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 96.78
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - 5 A 149/88
    Während die Pflichtenbindung, in der der Beamte im Verhältnis zum Dienstherrn steht, umfassend ist und die daraus erwachsenden Einzelverpflichtungen - mit Ausnahme solcher, die im Einzelfall zu einer das Regelmaß erheblich übersteigenden Mehrbelastung führen - durch die Dienstbezüge abgegolten werden, wird das Angestelltenverhältnis als Vertragsbeziehung bis in die Einzelheiten seiner Ausgestaltung durch den Austausch von Leistung und Gegenleistung geprägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1979 - 6 C 96.78 -, BVerwGE 59, 176 (183) [BVerwG 12.12.1979 - 6 C 96/78]).
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 45.68

    Anspruch von Beamten auf Freizeitausgleich - Dienstbefreiung von Beamten wegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1990 - 5 A 149/88
    Das Arbeitszeitrecht der Beamten weise gegenüber dem Arbeitszeitrecht der Arbeitnehmer keine Besonderheiten auf, die es rechtfertigen würden, für Beamte in entsprechenden Fällen eine von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abweichende Entscheidung zu treffen (vgl. BVerwGE 37, 21 (24 f.) [BVerwG 10.12.1970 - II C 45/68] ).
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